Satzung und Geschäftsordnungen
Satzung
PRÄAMBEL
Die Bürgerstiftung Ditzingen ist eine gemeinnützige, überkonfessionelle und überparteiliche Einrichtung von Bürgerinnen und Bürgern für die Menschen in der Stadt Ditzingen. Ihre Aufgabe ist es, bürgerschaftliches Engagement auszulösen und zu unterstützen. Die Stiftung dient dem Gemeinwohl, stärkt den sozialen Zusammenhalt und fördert Chancengleichheit. Die Stiftung ermöglicht und fördert das Einbringen materieller und immaterieller Beiträge der Ditzinger Bürgerschaft in den Prozess einer gemeinwohlorientierten und nachhaltigen Stadtentwicklung.
Geschäftsordnung des Stiftungsrates
§1 Grundsätzliche Aufgaben
Der Stiftungsrat überwacht die Einhaltung des Stifterwillens im Sinne der Präambel der Satzung und die Geschäftsführung durch den Vorstand. Er entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten gem. §9 der Satzung, insbesondere bei der Verwendung der Stiftungserträge. Er berät und unterstützt den Vorstand der Bürgerstiftung Ditzingen nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der nachfolgenden Geschäftsordnung in gemeinsamer Verantwortung.
Geschäftsordnung des Vorstands
§1 Grundsätzliche Aufgaben
Der Vorstand führt die Geschäfte der Bürgerstiftung Ditzingen gem. §8 der Satzung sowie nach Maßgabe der Gesetze und im Sinne der Präambel der Satzung und der nachfolgenden Geschäftsordnung in gemeinsamer Verantwortung.